Transfergesellschaft?

 

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Was ist eine Transfergesellschaft?

Die Transfergesellschaft sichert ein zusätzliches Jahr der sozialen Absicherung. Aktive Vermittlung, gezielte Qualifizierung und Outplacementberatung ebnen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt.

Zunächst benötigen die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter finanzielle Absicherung für die Zeit des Übergangs. Viel wichtiger ist aber mittelfristig eine neue berufliche Perspektive im ersten Arbeitsmarkt. Seit 1.1.2004 wurden mit HARZ III zwei neue Förderinstrumente geschaffen.

Die nach §216a SGB III geförderte Outplacementberatung soll noch während der Beschäftigung beim freisetzenden Arbeitgeber den Mitarbeitern neue Chancen im ersten Arbeitsmarkt eröffnen.

Die nach §216b SGB III geförderte Transfergesellschaft ermöglicht den Betroffenen, den Bezug von Arbeitslosengeld um bis zu ein Jahr zu verlängern und diese Zeit für eine aktive Vermittlung und/oder die vorbereitende Qualifizierung zu nutzen.

Schritt 1: Informationsveranstaltung oder Take-Out-Gespräche

Möglichst zeitnah im Anschluß an die Kündigungsgespräche informieren wir die Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Chancen der Outplacementberatung. In Einzelfällen bietet es sich an, individuelle Take-Out-Gespräche durchzuführen.

Schritt 2: Workshops

In Workshops mit je 10 Teilnehmern vermitteln wir den Teilnehmern grundlegendes Wissen zur beruflichen Neuorientierung.

Schritt 3: Einzelberatungen

In mehreren Einzelberatungen tragen wir der individuellen Situation jedes Mitarbeiters Rechnung.

Schritt 4: aktive Jobsuche

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Mehrzahl unserer Klienten eine hohe Hemmschwelle bei der direkten persönlichen Bewerbung bei potentiellen Arbeitgebern überwinden muss. Unser m.o.v.e.-Office Team übernimmt daher diese Aufgabe und sucht nach passenden Positionen für unsere Klienten. Durch diese Maßnahme können wir die Erfolgsquoten für unsere Klienten erheblich steigern.

 

 Der Mitarbeiter kann von der Transfergesellschaft nur profitieren

Alle Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf volle Lohn- und Gehaltszahlungen während der Kündigungsfrist sowie meist auf eine Abfindungszahlung.  Je nach individueller Situation erhält der Mitarbeiter eine Laufzeit in der Transfergesellschaft zwischen 3 und 12 Monaten.

Findet er auf Grund der erfolgreichen Vermittlung eine neue Tätigkeit, kann er jederzeit aus der Transfergesellschaft ausscheiden. Waren alle Vermittlungsbemühungen erfolglos, behalten die Mitarbeiter vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

 

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